Beitragsordnung

Die Mitgliedschaft im Chiemgauer e.V. für Fördermitglieder (nicht stimmberechtigt) ist kostenfrei. Ordentliche (stimmberechtigte) Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Im Moment wurde er auf mindestens € 30 je Geschäftsjahr festgelegt.

Der Chiemgauer besteht derzeit aus zwei Medien zur Verrechnung: dem Chiemgauer Gutschein und dem elektronischen Chiemgauer

Die Chiemgauer Gutscheine haben eine Laufzeit von 36 Monaten. Abgelaufene Gutscheine können unter Berücksichtigung des Umlauf-Impulses gegen gültige Gutscheine eingetauscht werden, jedoch maximal 36 Monate nach dem Ende der Laufzeit. Danach besteht kein Anspruch auf Leistungen und Rücktausch.

Die Chiemgauer Gutscheine sind während der Laufzeit jeweils ein halbes Jahr gültig. Die Verlängerungsmarke (= „Umlauf-Impuls“) für sechs Monate beträgt 3 % des jeweiligen Gutschein-Werts. Der Umlauf-Impuls dient als Beitrag der Mitglieder zur Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben.

Chiemgauer werden im Verhältnis Eins zu Eins zum Euro verrechnet. Bei der Verrechnung zu berücksichtigen ist der Umlauf-Impuls und die Gültigkeit.

Der Rücktausch von Chiemgauer wird von den einzelnen Vereinsmitgliedern vertraglich mit der Chiemgauer Regiogeld UG geregelt. Der Anbieter erhält hierzu eine gesonderte Rücktauschkarte (blaue Regiocard). Ohne gültige Rücktauschkarte ist kein Rücktausch möglich. Der Chiemgauer e. V. tauscht das Verrechnungsmittel Chiemgauer weder ein noch zurück. Aus dem Besitz von Chiemgauer können gegen den Verein keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.

Der Regionalbeitrag beträgt mindestens 5%, damit der Anreiz für die Bildung regionaler Kreisläufe erhalten bleibt. Für Vereine und Verbraucher ist kein Rücktausch vorgesehen. Bei einem versehentlichen Rücktausch kann die Chiemgauer Regiogeld UG einen Regionalbeitrag in Höhe von 20% erheben.

Die Vereinsförderung beträgt für Vereine mit Regiogeld-Girokonten 3% in Chiemgauer. Vereine ohne Regiogeld-Girokonto erhalten 2% in Euro.

 

Die vollständige Beitragsordnung